Jagd schützt. Jagd nützt.

Die hervorragend ausgebildeten Jägerinnen und Jäger des Kantons Zürich erfüllen zuverlässig einen umfangreichen, öffentlichen Leistungsauftrag. Dabei bilden vor allem die in der Jagd-, Tierschutz- und Lebensmittel-Gesetzgebung verankerten Pflichten und Rechte den Rahmen ihrer verantwortungsvollen, handwerklichen Tätigkeit für Wildtiere und Bevölkerung.

Die Arbeit der lokal gut verankerten Zürcher Jägerinnen und Jäger umfasst zahlreiche Aufgaben. Sie sorgen in unserem Kulturraum für einen gesunden, an den verfügbaren Lebensraum angepassten Wildtier-Bestand (Wildhut). Sie retten Rehkitze, bergen verletztes Wild und rücken zu jeder Tages- und Nachtzeit zu Wildunfällen aus (Tierschutz). Sie minimieren Wildschäden in Feld und Wald und engagieren sich sowohl für die Erhaltung der Biodiversität als auch für die Aufwertung unserer Ökosysteme (Kulturen- und Naturschutz).

Die Jagd wird im Kanton Zürich weitestgehend im Milizsystem durchgeführt, wobei die Jägerinnen und Jäger privat beträchtliche finanzielle Mittel in ihre Aus- und Weiterbildung sowie jagdliche Ausrüstung investieren. Ausserdem zahlen sie Pacht, den Wildschaden und äufnen selbst den Wildschadenfond mit der Entrichtung kantonaler Gebühren. Ihre Zeit stellen sie gerne umfangreich und unentgeltlich zur Verfügung. Für die Bevölkerung fallen daher kaum Kosten an.

Kurz und bündig

Nützliche Hinweise und Hilfen

Korrektes Verhalten beim WILDUNFALL
• Ruhe bewahren. Am Ort bleiben.
• Eigen- und Unfallort-Sicherung beachten.
• Zum lebenden Wildtier Abstand halten.
• Totes Wildtier von der Strasse ziehen.
• Polizei anrufen (Notruf 117).
Die Verletzung der Meldepflicht oder das Entfernen vom Unfallort sind strafbar!
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Notfallnummern
Ambulanz 144 • Polizei 117 • Feuerwehr 118 Rega 1414 • Tox Info 145 • Euro-Notruf 112
Lernen Sie Jagdhorn blasen

Nachwuchs gesucht!
Jagdhorn-Signale sind für die Durchführung einer sicheren, traditionsgerechten Jagd nach wie vor unverzichtbar. Lernen Sie deshalb Jagdhorn blasen mit Kursen von JagdZürich. Ausserdem: Musizieren macht Spass und vermittelt Freude!
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SMS-Warndienst Wolf
• Der Strickhof hat in Zusammenarbeit mit der Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich einen SMS-Warndienst eingerichtet, der bei einem Wolfsnachweis im Kanton Tierhalterinnen und Tierhalter, Jagdgesellschaften und andere Interessierte zeitnah informiert.
• Eine Anleitung zum Starten und Abbestellen des Warndienstes können Sie hier herunterladen.
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Sachbeschädigungen an Jagdeinrichtungen?
Vorgehen bei Sachbeschädigungen an Jagdeinrichtungen. Das Merkblatt der Kantonspolizei (KAPO) Zürich für Jägerinnen und Jäger zum Herunterladen.
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Rechtsbeistand für die Jägerschaft
• Wenn Sie als Mitglied von JagdZürich im Zusammenhang mit der Jagd rechtliche Probleme lösen müssen, steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller bei.
• Koordinaten:
Dr. Thomas Müller
+41 41 726 99 66
thomas.mueller@mme.ch
Benötigen Sie einen Schweisshund?
Nachsuchen Zürich betreibt eine Website für Jägerinnen und Jäger, die im Kanton Zürich ein Nachsuchen-Gespann benötigen.
• Weiter können Sie hier die Liste «Kantonale Hundegespanne für Nachsuchen» der Fischerei- und Jagdverwaltung herunterladen.
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Vermeiden Sie Tierleid: Hunde an die Leine
• Achtung: Seit 2023 gilt für Hunde im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes vom 1. April bis 31. Juli Leinenpflicht (Brut- und Setzzeit der Wildtiere) (Hundegesetz: § 11e). Siehe auch: Hunde müssen an die Leine.
• Hunderisse von Wildtieren sind grausam und häufiger als man meint. Nehmen Sie Ihren Hund im Wald und am Waldrand deshalb immer an die Leine.
• Sollten Sie Ihren Hund in den erlaubten Monaten frei laufen lassen, muss er jederzeit abrufbar sein, falls er den Weg verlässt.
• Weitere Informationen:
Hunderiss im Revier Maur
Tierleid vermeiden
Das Merkblatt der Fischerei- und Jagdverwaltung und des Veterinäramtes zur neuen Leinenpflicht zum Herunterladen.
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Ökologischer Leistungsnachweis
Viele Jägerinnen und Jäger führen bereits seit Jahrzehnten erfolgreich freiwillige Projekte zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Aufwertung natürlicher Lebensräume im Sinne der Kantonalen Jagdverordnung (JV): § 7, Abs. 4 durch.
Mit dem neuen Zürcher Jagdrecht ist ein ökologischer Leistungsnachweis verpflichtend und wird bei Neuverpachtungen berücksichtigt (Kantonales Jagdgesetz (JG): § 3, Abs. 2; Kantonale Jagdverordnung (JV): § 7, Abs. 3).
Das Merkblatt der Fischerei- und Jagdverwaltung mit Erläuterungen zum neuen ökologischen Leistungsnachweis können Sie hier herunterladen.
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Aktuelles

Neueste und ausgewählte Beiträge

Gefahren für die Biodiversität

Schädlinge und invasive Arten

Rückschau

NEIN zur Zürcher Volksinitiative «Wildhüter statt Jäger»

Die Jägerinnen und Jäger der Zürcher Milizjagd konnten mit ihren Argumenten überzeugen. Am 23. September 2018 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich die Volksinititiative «Wildhüter statt Jäger» wuchtig abgelehnt.
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