Das neue kantonale Jagd- und Hundegesetz wird den Schutz der Wildtiere stärken.
Dieser verendete starke Rehbock wurde heute Morgen im Revier Maur geborgen und musste leider entsorgt werden. Sein Körper war von einem langen Kampf mit einem kräftigen Hund deutlich gezeichnet. Von der Halterin bzw. vom Halter fehlte natürlich jede Spur.
Ein solcher Vorfall ist nicht nur mit dem Tierschutzrecht unvereinbar, sondern muss auch wegen der Schmerzen und Angst, die das Wildtier zu ertragen hat, unbedingt vermieden werden.
Es ist daher sehr zu begrüssen, dass mit Einführung des neuen Jagd- und Hundegesetzes vom 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand für alle Hunde eine Leinenpflicht gelten wird.
Derzeit gehen wir von einer Inkraftsetzung des neuen Rechts zum 1. April 2023 aus.
Text und Foto: Roland Krienbühl
Ein Artikel des Zürcher Oberländers zum Vorfall zum Herunterladen.
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