Die Unterlagen der Kantonspolizei Zürich zum Schweizer Waffenrecht.
Am Donnerstag, dem 22. September 2022, fand in Dübendorf unter grossem Andrang der Infoanlass von JagdZürich statt. Das neue Waffenrecht schien ausserordentlich viele Jägerinnen und Jäger zu mobilisieren und so bestand die grösste Herausforderung des Abends darin, für alle Teilnehmenden einen Sitzplatz im Saal zu finden.
Den Auftakt machte der Co-Leiter der Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) Reto Muggler mit Aktuellem aus der Jagdverwaltung. Er gab einen kurzen Überblick über den Stand des neuen Kantonalen Jagdgesetzes, das neue Ordnungsbussenverfahren (OBV), die geplanten Rotwildprojekte, sowie über Abgangs- und Wildschadenzahlen beim Schwarzwild. In Zukunft wird die FJV wieder drei- bis viermal jährlich einen Newsletter an alle Jagenden verschicken, um zwischen Behörde und Jägerinnen und Jägern einen guten Informationsfluss zu gewährleisten.
Im Anschluss daran brachte sich Philippe Mathis, Dienstchef Sicherheitspolizei, Spezialabteilung Waffen/Sprengstoffe, in Stellung und referierte zum neuen Schweizer Waffenrecht. Dabei sorgten bereits die ersten Folien der Präsentation bei den Anwesenden für rote Köpfe:
Zum einen führte die Differenzierung von Eigentum und Besitz zu Diskussionen. Denn jede Form der Besitzübertragung ist ein Erwerb im Sinne des Waffengesetzes. Und jede Besitzübertragung, sei es auch nur ein Ausleihen für ein paar Stunden, muss der Sicherheitspolizei entsprechend der Waffenkategorie (Meldepflichtige Waffen, bewilligungspflichtige Waffen und verbotene Waffen) mit Vertrag, Waffenerwerbsschein oder Ausnahmebewilligung gemeldet werden. Einer eventuellen Flut an solchen Übertragungen sieht Philippe Mathis jedoch sehr gelassen entgegen.
Zum anderen verunsicherte die Zuhörerinnen und Zuhörer die Tatsache, dass jede Person mit einem Strafregister-Eintrag keine Waffe mehr erwerben oder besitzen darf, wobei der Grund für den Eintrag keine Rolle spielt. Wer einmal mit Gewalt oder Gemeingefährlichkeit aufgefallen ist, darf grundsätzlich keine Waffe erwerben oder besitzen. Letzteres gilt für alle Arten von Waffen, so auch für Jagdwaffen. Es lohnt sich also, sich mit dem neuen Waffenrecht auseinanderzusetzen, kann ein Verstoss dagegen doch empfindliche Folgen haben.
Begleitet wurde das Referat von unzähligen Fragen, die aber immer mehr in individuelle Problemstellungen abglitten, so dass Philippe Mathis dazu aufrief, dafür die Fachstelle Waffen der Kantonspolizei zu kontaktieren (+41 58 648 35 40).
Text und Fotos: Carola Bachmann Helbling
Das Referat der FJV mit Aktuellem aus der Jagdverwaltung zum Herunterladen.
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Das Handout der Kantonspolizei Zürich zum Schweizer Waffenrecht zum Herunterladen.
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(red.)