Grundsätzliches zu Jagdhunden
Die auf der Jagd verwendeten Hunderassen weisen, abhängig vom angestrebten Einsatzgebiet respektive Zuchtziel, hinsichtlich ihrer jagdlichen Fähigkeiten erhebliche Unterschiede auf. Damit der jagdliche Einsatz von Hunden im Einklang mit den Prinzipien der Waidgerechtigkeit sowie des Tierschutzes steht, ist das Vorhalten gut ausgebildeter, selektionierter Jagdhunde von entscheidender Bedeutung.
Jagdhunde für Nachsuchen
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das Auffinden verunfallter und kranker Wildtiere. Zeit- und fachgerechtes Nachsuchen von Wildtieren ist gesetzliche Pflicht.
Liste verfügbarer Hundegespanne für Nachsuchen
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Jagdhunde für Bewegungsjagden
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört das spur- und fährtenlaute Verfolgen von Haarwild.
Liste verfügbarer Hundegespanne für Bewegungsjagden
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Jagdhunde für Apportieren und Wasserarbeit
Zu den Aufgaben dieser Jagdhunde gehört der Einsatz in der Enten- und Krähenjagd. Sie sind hervorragend geeignet für die «Arbeit nach dem Schuss».
Prüfungen
Damit Jagdhunde in der Zürcher Jagd eingesetzt werden dürfen, muss für das jeweilige Einsatzgebiet eine entsprechende Eignungsprüfung erfolgreich absolviert worden sein. Eventuell ist ein zusätzlicher Eignungsnachweis erforderlich.
Schweissprüfung
Die Nachsuche auf krankes Wild ist Pflicht. Alle angefahrenen Wildtiere und ungeklärten Schüsse auf der Jagd müssen fachgerecht nachgesucht werden. Zur Nachsuche sind nur geprüfte und für die Art der Nachsuche befähigte Gespanne berechtigt. Für Nachsuchen auf Schwarzwild muss im Kanton Zürich ausserdem der Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden sein. JagdZürich organisiert jährlich eine Schweissprüfung. Bevorzugt werden Gespanne von Verbandsmitgliedern. Ansonsten ist die Reihenfolge der Anmeldungen massgebend. Geprüft wird gemäss Reglement für Schweissprüfungen der AGJ und den Bestimmungen der Prüfungs- und Leistungsrichterordnung der AGJ. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.
Lautnachweis
Zum Stöbern zugelassen sind Niederlaufhunde und Laufhunde, Spaniel, Deutsche Wachtel, Bracken, Terrier und Dachshunde, welche einen Lautnachweis erworben haben. Dieser Lautnachweis kann im Schwarzwildgatter oder anlässlich einer Stöberprüfung abgelegt werden. Andere Jagdhunde (z.B. Vorstehhunde) müssen eine anerkannte Stöberprüfung erfolgreich abgelegt haben, um im Kanton Zürich frei jagen zu dürfen.
Besuch im Schwarzwildgewöhnungsgatter und Eignungsnachweis Schwarzwild
Im Kanton Zürich müssen alle eingesetzten Jagdhunde mindestens einen Besuch im Schwarzwildgatter dokumentiert haben. Für explizite Schwarzwildjagden müssen Stöberhunde, die nach dem 01. April 2020 geboren wurden, den Eignungsnachweis Schwarzwild bestanden haben. Für Verbandsmitglieder organisiert JagdZürich jährlich einen vergünstigten Eintritt im Schwarzwildgewöhnungsgatter (SWGG) in Elgg. Weitere Informationen finden sich unter Jagdhunde-Veranstaltungen in der Sidebar.
Apportier-/Wasserprüfung
Text folgt.