... wenn Wildtiere unter die Räder kommen?
Es kommt häufig vor, dass ein Wildtier angefahren wird (Wildunfall). So verhält sich die Fahrerin / der Fahrer korrekt:
- Sofort anhalten und die Unfallstelle mit Warnblinkern und Pannendreieck sichern (auch wenn kein Schaden am Fahrzeug entstanden ist).
- Den Unfall unverzüglich der Polizei melden (Notruf 117). Diese informiert die zuständige Jagdaufseherin oder den zuständigen Wildhüter.
- Tote Wildtiere von der Strasse ziehen. Lebende Wildtiere nicht berühren. Wichtig: Zum Wildtier Abstand halten!
- Warten, bis die zuständige jagdliche Person eintrifft. Diese birgt das Wild und stellt eine Unfallbestätigung aus.
Wer Wildunfälle nicht meldet, macht sich strafbar.
Ein Hinweis zu Unfällen mit Haustieren
Wer ein Haustier anfährt oder anderweitig verletzt, ist rechtlich verpflichtet, dieses unverzüglich in tierärztliche Behandlung zu verbringen.
... wenn der Jagdbetrieb gestört wird?
Der Kanton Zürich ist dicht besiedelt. Da kann es vorkommen, dass Unbeteiligte der Jagd in die Quere kommen. Verhaltens-Empfehlungen für Jägerinnnen und Jäger:
- Ruhe bewahren.
- Weder provozieren, noch sich provozieren lassen.
- Waffe/Waffen entladen und sie deutlich sichtbar mit offenem Verschluss tragen.
- Gemeinschaftsjagd: Die Jagdleiterin / den Jagdleiter informieren.
- Einzeljagd: Die Jagdgesellschaft informieren.
- Jagdbetrieb einstellen, Hund/Hunde an die Leine nehmen, gegebenenfalls Wild bergen.
- Beweissicherung einleiten (Zeugen, Fotoapparat, Handy).
- Polizei anfordern (Notruf 117).
Wer die Jagd vorsätzlich stört oder Jagdeinrichtungen beschädigt, macht sich strafbar.